Stellungnahme zur neuen Personalverordnung des MKJFGFI

Heute wurde die neue Personalverordnung (PV) für Kindertageseinrichtungen veröffentlicht. Bereits im Vorhinein entstand auf Grund eines bekannt gewordener Auszüge eine Diskussion mit großer medialer Aufmerksamkeit. Auf Landesebene fand ebenfalls ein reger Austausch zwischen den Jugendamtselternbeiräten (JAEB) statt und auch der Landeselternbeirat (LEB) veröffentlichte eine Pressemitteilung.

Wir als JAEB der Stadt Oberhausen haben dazu den folgenden Standpunkt:

Der frühzeitig kursierende Entwurf der PV und die Titel, die viele Medien für ihre Artikel darüber verwendet haben, berücksichtigen nicht die Komplexität des Themas. Die bis 2030 in §15 zu Personalnotständen niedergeschrieben, befristeten Maßnahmen, sollen nicht das Personalproblem der Kitas lösen. „Nur eine Erzieherin für 60 Kinder“ steht dort nicht und ist sachlich falsch. Die Aufsichtspflicht muss in jedem Fall gewährleistet sein und orientiert an den üblichen Personalschlüsseln: Zwei pädagogisch ausgebildete Personen für 20 Kinder. Auch Ergänzungskräfte haben eine pädagogische Aus- oder Weiterbildung absolviert. Sie arbeiten bereits jetzt in den Kitas und kennen alle Abläufe, nehmen an Teambesprechungen teil, wickeln und übernehmen die Aufsichtspflicht. Für je 60 Kinder muss unter dem eingesetzten päd. Personal mindestens eine Sozialpädagogische Fachkraft vorhanden sein.

Ein deutlich reduzierter Fachkraftschlüssel muss – wie schon immer unter dem KiBiz – dem Landesjugendamt gemeldet werden. Bei der Lösungssuche tauschen sich Träger/Leitung und das kommunale Jugendamt aus. Wenn es keine andere Lösung gibt, dann kann das kommunale Jugendamt den Antrag der Kita auf eine Reduzierung des Personalschlüssels nach § 15 PV an das Landesjugendamt weiterleiten. Dort entscheiden erfahrene und gut ausgebildete Mitarbeitende über das Vorgehen.

Wir als Elternvertretung lesen §15 PV lieber so: Wenn in einer Gruppe alle Fachkräfte ausfallen, muss diese Gruppe nicht sofort schließen. Ergänzungskräfte können dort die Aufsicht übernehmen und in Rücksprache mit einer Fachkraft einen geregelten Tagesablauf anbieten

Als bis 2030 und auf 6 Wochen im Jahr beschränkte und antragspflichtige Notlösung halten wir diesen Teil der Verordnung für sinnvoll.

Nur „sinnvoll“, denn die PV löst nicht die allgemeinen Personalprobleme in Kindertageseinrichtungen. Auch wenn zukünftig einige fachfremde Personen in den Kitas arbeiten dürfen und mit ihrer Expertise die Ziele der Bildungsvereinbarung des Landes NRW unterstützen, wünschen wir Eltern uns deutlich mehr pädagogische Qualität. Dafür braucht es mehr Personal als nur für die Aufsicht. Das aktuelle KiBiz bietet diese Möglichkeit kaum, denn die finanziellen Mittel, die auf 2,5 Fachkräfte pro Gruppe ausgelegt sind, reichen dafür nicht.

Es ist also nicht die PV, die der Stein des Anstoßes sein sollte, sondern das KiBiz und die Familienpolitik selbst. Denn die PV entspricht nur dem aktuellen Notstand. Sie kann ihn nicht beenden.

Pressemitteilung des Landes NRW

Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel (Personalverordnung – PersVO)

 

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