In §10 des KiBiz NRW ist festgehalten, dass jede Einrichtung bis zum 10. Oktober alle Eltern zur Elternversammlung einberufen muss. Weiter heißt es: „zu den Aufgaben der Elternversammlung gehört die Wahl der Mitglieder des Elternbeirates.“ (§10, Abs. 2).
Es ist also nicht Aufgabe der Einrichtung, über die Anzahl der Elternvertreter*innen, über die Art oder die Bedingungen der Wahl zu entscheiden. Netterweise organisieren die meisten Kitas aber die Durchführung der Wahl. Wenn ihr mit dem System in Eurer Einrichtung einverstanden seid, gibt es nichts weiter zu tun. Toll, dass es bei euch klappt!
Solltet ihr Änderungswünsche haben, empfehlen wir Euch, mit der Leitung in den Austausch zu gehen und Eure Wünsche zu äußern. Weist, wenn nötig auf das KiBiz hin. Ladet die Leitung aber auch dazu ein, gemeinsam mit Euch eine passende Lösung zu suchen. Unserer Erfahrung nach ist der Konsens langfristig immer erfolgreicher als die Auseinandersetzung.
Um auch in Zukunft Irritationen der beteiligten Personen zu vermeiden, könnt Ihr erwägen, für den Elternbeirat eine Geschäftsordnung zu entwickeln, die auch das Wahlverfahren regelt. Der Stadtelternrat von Leverkusen hat unter folgendem Link ein Musterexemplar hinterlegt, das gut als Grundlage verwendet werden kann: Muster Geschäftsordnung
Versicherungsschutz
Bei der Ausübung eines Ehrenamts, dazu gehört auch die Aufgaben des Elternrats, besteht ein Versicherungsschutz über die Unfallkasse NRW. Passiert euch also etwas während der Ausführung oder bei der An- und Abreise von einer Elternbeiratstätigkeit, erwähnt dieses bei dem behandelnden Arzt.
Weiter Informationen dazu findet ihr in der Broschüre der Unfallkasse NRW
Unfallkasse NRW
Broschüre S67:
Ehrenamtliche Tätigkeit und
bürgerschaftliches Engagement
www.unfallkasse-nrw.de/service/medien/broschueren.html
Landeselternbeirat NRW
Die Elternbeiräte wählen auf Ebene der Kommune den Jugendamtselternbeirat (JAEB). Auf Landesebene gibt es den Landeselternbeirat (LEB) dieser wird durch die LEB delegierten der JAEBs gewählt.
Der LEB setzt sich für alle Eltern in NRW ein, daher lohnt sich immer ein Blick auf die Homepage des LEB. Das Handbuch für Elternbeiräte enthält viele nützliche Informationen für Elternbeiräte.
Bürgerinformationssystem
Die Stadt Oberhausen betreibt ein Bürgerinformationssystem, dort werden die Protokolle von Sitzungen öffentlich bereitgestellt, unter anderem die des Jugendhilfeausschuss (JHA). Hier gibt es Informationen über den Stand von neuen Kitas oder andere Entscheidungen auf Ebene der Kommune.
allris.oberhausen.de/bi/allris.net.asp
Jugendamt
Sind Probleme in der Einrichtung aufgetreten, welche nicht mit der Leitung oder Träger zu klären sind, gibt es die Möglichkeit auf das Jugendamt einzuschalten. Hier empfehlen wir, im Vorfeld mit uns (JAEB) zu sprechen.
Der JAEB hat für viele Angelegenheiten Ansprechpartner beim Jugendamt und kann sich entsprechend mit euch für euer Anliegen einsetzen.
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Personelle Unterbesetzungen
Immer wieder kommt es vor, dass in der Kita aus verschiedenen Gründen nicht genug Fachpersonal für eine Betreuung für alle Kinder zur Verfügung steht.
Für diesen Fall hat das LVR ein Leitfaden für die Kitas erarbeitet.
Aufsichtsrechtliche Grundlagen-personelle Unterbesetzungen in Kindertageseinrichtungen
Kranke Kinder in die Kita?
Immer wieder steht die Frage im Raum, wann darf mein Kind in die Kita.
Hierzu gibt es eine ausführliche Empfehlung des RKI
Eine etwas einfachere Variante gibt es beim DGUV, diese kann sogar kostenlos als Plakat in verschiedenen Sprachen für die Einrichtung bestellt werden.
weitere Informationen
- Landesjugendamt des LVR: www.lvr.de
- NRW Familienministerium: www.mkjfgfi.nrw
Runder Tisch
Der JAEB bietet für verschiedene Themen einen runden Tisch an, dort gibt es Vorträge zu verschiedenen Themen.
Möchtet ihr an einem teilnehmen, folgt uns auf Facebook oder Instagram.
Runder Tisch 23.10.23
Hier könnt ihr euch die Folien vom runden Tisch „Elternbeirat – Was machen die eigentlich?“ herunterladen