Informationen zum Umgang mit der Elternbeiratswahl

Liebe Familien aus den Oberhausener Kitas,

die Wahl der Elternbeiräte steht demnächst an. Wir möchten Euch mit ein wenig Hintergrundwissen versorgen, um möglichen Konflikten bzgl. der Durchführung der Wahl vorzubeugen.

In §10 des KiBiz NRW ist festgehalten, dass jede Einrichtung bis zum 10. Oktober alle Eltern zur Elternversammlung einberufen muss. Weiter heißt es: „zu den Aufgaben der Elternversammlung gehört die Wahl der Mitglieder des Elternbeirates.“ (§10, Abs. 2).

Es ist also nicht Aufgabe der Einrichtung, über die Anzahl der Elternvertreter*innen, über die Art oder die Bedingungen der Wahl zu entscheiden. Netterweise organisieren die meisten Kitas aber die Durchführung der Wahl. Wenn ihr mit dem System in Eurer Einrichtung einverstanden seid, gibt es nichts weiter zu tun. Toll, dass es bei euch klappt!

Solltet ihr Änderungswünsche haben, empfehlen wir Euch, mit der Leitung in den Austausch zu gehen und Eure Wünsche zu äußern. Weist, wenn nötig auf das KiBiz hin. Ladet die Leitung aber auch dazu ein, gemeinsam mit Euch eine passende Lösung zu suchen. Unserer Erfahrung nach ist der Konsens langfristig immer erfolgreicher als die Auseinandersetzung.

Um auch in Zukunft Irritationen der beteiligten Personen zu vermeiden, könnt Ihr erwägen, für den Elternbeirat eine Geschäftsordnung zu entwickeln, die auch das Wahlverfahren regelt. Der Stadtelternrat von Leverkusen hat unter folgendem Link ein Musterexemplar hinterlegt, das gut als Grundlage verwendet werden kann: Muster Geschäftsordnung

Solltet Ihr Unterstützung benötigen, meldet Euch gerne bei uns!

Herzliche Grüße

Euer JAEB Oberhausen

Diese Info gibt es auch als Aushang > Aushang zum drucken und verteilen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert